Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden.
Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.
§ 2 HinSchG ansehenHaben Sie bei der Garant WG GmbH einen Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt?
Ihnen stehen folgende Wege mit der internen Meldestelle in Kontakt zu treten:
Postalisch
Vertraulich Meldestelle
Garant WG GmbH
Hauptstr. 52
34414 Warburg
Per E-Mail
meldestelle@garant-wg.dePersönlich / Telefonisch
Wählen Sie 05641 745 871 7 und lassen Sie sich mit der internen Meldestelle verbinden.
Erreichbar Montag bis Freitag, 9:00 – 15:00 Uhr.
Bei persönlicher Meldung bitten wir Sie, vorab einen Termin telefonisch zu vereinbaren.
Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei nachweislichem Missbrauch der Meldestelle umgehend rechtliche Schritte einleiten werden.